Kurzantwort
Die wichtigste Regel zuerst: Der Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor du den Vertrag abschließt oder die Installation startet — eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Und so ist die Lage: Für eine Klimaanlage, die primär zum Kühlen angeschafft wird, gibt es in der Regel keine Förderung. Setzt du die Anlage dagegen als Heizung ein, gilt sie technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe und kann über die KfW-Heizungsförderung förderfähig sein. Solche Förderfälle wickeln wir in der Praxis ab — sprich uns deshalb vor der Auftragsvergabe an; die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst Antrag, dann Auftrag: Ohne Förderantrag vor Vertragsabschluss und Installation gibt es keine Förderung — nachträglich lässt sich das nicht heilen.
- Zum Kühlen gibt es in der Regel keine Förderung; als Heizung eingesetzt kann die Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) über die KfW gefördert werden.
- Split- und Multi-Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion zählen laut KfW zu den Luft-Luft-Wärmepumpen — auch als Ergänzung zu einer bestehenden Heizung.
- Die Reihenfolge: Beratung → Bestätigung zum Antrag (BzA) → Antrag → Zusage → Auftrag und Installation → Bestätigung nach Durchführung (BnD) → Auszahlung.
- Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Boni bis maximal 70 Prozent — verbindlich sind allein die KfW-Programmbedingungen.
- Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir.
Details
Wann eine Klimaanlage überhaupt gefördert werden kann
Zur Einordnung: KLIVATEC plant und montiert ausschließlich Klimaanlagen — keine Heizungs- oder Warmwasser-Wärmepumpen (Luft-Wasser) und keine Photovoltaik. In diesem Artikel geht es allein um die Heizfunktion deiner Klimaanlage: Technisch arbeitet sie als Luft-Luft-Wärmepumpe, und genau darauf bezieht sich die KfW-Heizungsförderung.
Die KfW stellt in ihren technischen FAQ klar: Zu den förderfähigen Luft-Luft-Wärmepumpen zählen auch Split-Klimaanlagen beziehungsweise Klimaanlagen mit Heizfunktion, sofern sie der Beheizung des Gebäudes dienen — zum Beispiel als Nachrüstung zu einem bestehenden Heizsystem. Antragsberechtigt für den KfW-Zuschuss (Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude, Produkt 458) sind Privatpersonen als Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland. Für andere Konstellationen (etwa Gewerbeimmobilien oder Vermietergemeinschaften) gelten eigene Programmwege — verbindlich klärt das die KfW beziehungsweise dein Energieberater.
Wichtige inhaltliche Voraussetzung: Für den versorgten Gebäudebereich muss ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien nachgewiesen werden. Die Anlage muss dabei nicht die einzige Heizung sein: Läuft sie in Kombination mit einer bestehenden Heizung, muss die Wärmepumpe je nach Betriebsweise mindestens 30 bis 40 Prozent der Heizleistung abdecken. Ob dein konkretes Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, klärt verbindlich die KfW beziehungsweise dein Energieberater — wir ordnen es in der Beratung mit dir ein.
Die zentrale Regel: Antrag vor Vertragsabschluss und Installation
Der Förderantrag muss zwingend vor dem Vertragsabschluss beziehungsweise vor der Installation gestellt werden — eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Die KfW formuliert es so: Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende oder auflösende Förderbedingung sowie der tatsächliche Start der Bauarbeiten gelten als Vorhabenbeginn — und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus.
Erlaubt und sogar vorgeschrieben ist ein Vertrag mit Förderbedingung: Vor der Antragstellung wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält — dieser Vertrag wird beim Antrag im KfW-Portal hochgeladen. Genau deshalb gilt: Sprich uns an, bevor du irgendetwas unterschreibst — wir setzen den Ablauf mit dir in der richtigen Reihenfolge auf.
So läuft der Förderprozess ab
- Beratung: Wir planen die Anlage als Heizung und berücksichtigen förderfähige Geräte.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer erstellt die BzA mit den Angaben zur geplanten Heizung und den förderfähigen Gesamtkosten.
- Vertrag mit Förderbedingung + Antrag: Du schließt den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und stellst den Antrag im KfW-Portal — zwingend vor dem Vorhabenbeginn.
- Zusage abwarten, dann Auftrag und Installation: Nach der KfW-Zusage kann es sofort losgehen.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Installation bestätigt der Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung.
- Auszahlung: Du identifizierst dich im KfW-Portal und reichst die BnD samt Rechnungen ein; bei Boni kommen weitere Nachweise dazu (zum Beispiel Meldebestätigung oder Einkommensteuerbescheide).
Was KLIVATEC beisteuert
Die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung kann laut KfW ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer erstellen. Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir — welche Nachweise in deinem Einzelfall dazukommen, klären wir individuell im Fördervorgang. Verbindliche Auskünfte zu deinem Förderfall geben die KfW und dein Energieberater.
Technische Voraussetzungen: Gerät, Liste, Netzdienlichkeit
- Effizienz: Bei Split- und Multi-Split-Geräten bis 12 Kilowatt sind nur Kombinationen aus Außen- und Innengerät förderfähig, die im Energielabel die Effizienzklasse A++ oder A+++ (mittlere Klimazone) nachweisen.
- Geräteliste: Das Außengerät muss in der Anlagenliste des BAFA (Wärmeerzeuger-Portal) gelistet sein; zusätzlich müssen die Anforderungen in Kombination mit den Innengeräten eingehalten werden.
- Netzdienlichkeit: Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können — zum Beispiel nach dem Standard SG Ready. Netzdienlich schnittstellenfähige Geräte sind in der BAFA-Anlagenliste entsprechend markiert.
- Wärmequelle: Gefördert werden Anlagen, die Außenluft als Wärmequelle nutzen; Geräte, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.
Welche Geräte diese Anforderungen erfüllen, berücksichtigen wir bei der Planung; ob ein konkretes Gerät tagesaktuell gelistet ist, prüft verbindlich die KfW im Antragsverfahren beziehungsweise dein Energieberater.
Fördersätze und Höchstbeträge
Die folgenden Sätze stammen aus den von uns geprüften KfW-Programmunterlagen — Programme können sich ändern, verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Bedingungen der KfW:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Effizienzbonus: zusätzlich 5 Prozentpunkte — für eine Luft-Luft-Wärmepumpe erreichbar über den Einsatz eines natürlichen Kältemittels.
- Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 20 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altheizungen (etwa Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen); der Satz sinkt für spätere Antragsjahre stufenweise.
- Einkommensbonus: zusätzlich 30 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.
- Obergrenzen: Die Boni sind kumulierbar bis maximal 70 Prozent; als förderfähige Kosten werden höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anerkannt — rechnerisch also bis zu 21.000 Euro Zuschuss im Einfamilienhaus.
Ob und welche Boni bei dir greifen, hängt vom Einzelfall ab — verbindlich klärt das die KfW beziehungsweise dein Energieberater.
Förderung und Steuerbonus: für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar
Die KfW-Heizungsförderung lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht mit einer steuerlichen Förderung kombinieren — das schließt ausdrücklich auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG ein. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination laut Förderrichtlinie möglich. Was das für deine Steuererklärung bedeutet, ist keine Steuerberatung — verbindlich klärt das dein Steuerberater.
Häufige Fragen
Muss der Förderantrag vor der Installation gestellt werden? Ja, zwingend — und auch vor dem Vertragsabschluss ohne Förderbedingung. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Förderbedingung oder der Start der Arbeiten gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Wird meine Klimaanlage als Heizung gefördert? Sie kann förderfähig sein: Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion zählen laut KfW zu den Luft-Luft-Wärmepumpen, wenn sie der Beheizung des Gebäudes dienen. Voraussetzung sind unter anderem ein gelistetes, ausreichend effizientes Gerät und der Nachweis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für den versorgten Bereich. Den Einzelfall klärt verbindlich die KfW beziehungsweise dein Energieberater — sprich uns vor der Auftragsvergabe an.
Wird eine Klimaanlage zum Kühlen gefördert? Nein — für Klimaanlagen, die primär zum Kühlen angeschafft werden, gibt es in der Regel keine BAFA- oder KfW-Förderung.
Ich habe schon unterschrieben oder installiert — bekomme ich die Förderung noch nachträglich? Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss beziehungsweise Installation gestellt werden; eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Prüfe als steuerliche Alternative den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr — keine Steuerberatung, verbindlich klärt das dein Steuerberater.
Wo bekomme ich die Bestätigungsnummer nach der Installation? Nach der Installation wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt — das macht der Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer, der die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt. Mit der BnD und deinen Rechnungen läuft dann die Auszahlung über das KfW-Portal. Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir — melde dich einfach bei uns.
Wer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA)? Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer — die BzA enthält die Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen. Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren? Für dieselbe Maßnahme nein — die Kumulierung der KfW-Heizungsförderung mit einer steuerlichen Förderung ist ausgeschlossen, ausdrücklich auch mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich. Die steuerliche Bewertung deines Falls übernimmt verbindlich dein Steuerberater.
Muss die Klimaanlage meine einzige Heizung sein? Nein. Sie kann eine bestehende Heizung ergänzen — dann muss die Wärmepumpe je nach Betriebsweise mindestens 30 bis 40 Prozent der Heizleistung abdecken, damit die Anforderung an erneuerbare Energie als erfüllt gilt. Die genaue Auslegung rechnet der Energieberater beziehungsweise prüft die KfW im Antrag.
Welche Geräte sind förderfähig? Das Außengerät muss in der BAFA-Anlagenliste stehen, die Kombination mit den Innengeräten muss die Effizienzanforderungen erfüllen (bei Geräten bis 12 Kilowatt: Effizienzklasse A++ oder A+++), und die Anlage muss automatisiert netzdienlich betrieben werden können, zum Beispiel per SG Ready. Wir berücksichtigen das bei der Geräteauswahl; tagesaktuell verbindlich ist die Liste des BAFA beziehungsweise die Prüfung der KfW.
So geht es weiter
Du möchtest deine Klimaanlage als Heizung planen und die Förderung mitnehmen? Dann gilt: erst melden, dann unterschreiben. Wir ordnen deinen Fall ein und erstellen die nötigen Bestätigungen und Unterlagen mit dir.
- Telefon 02064 7788510 (Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr )
- E-Mail kontakt@klivatec.de
- Online-Anfrage unter https://www.klivatec.de/beratung
Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.