Kurzantwort
Es kommt darauf an, wofür du die Anlage anschaffst: Für Klimaanlagen, die primär zum Kühlen angeschafft werden, gibt es in der Regel keine BAFA- oder KfW-Förderung. Setzt du die Anlage dagegen als Heizung ein (Luft-Luft-Wärmepumpe), kann sie über die KfW-Heizungsförderung förderfähig sein — solche Förderfälle wickeln wir in der Praxis ab. Entscheidend ist dann die Reihenfolge: Der Förderantrag muss zwingend vor Vertragsabschluss und Installation gestellt werden, nachträglich ist keine Förderung möglich. Als steuerliche Alternative gibt es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr — das ist keine Steuerberatung, verbindlich klärt das dein Steuerberater. Auf Gerät und Montage fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Das Wichtigste in Kürze
- Klimaanlagen zum Kühlen werden in der Regel nicht durch BAFA oder KfW gefördert.
- Als Heizung eingesetzt (Luft-Luft-Wärmepumpe) kann die Klimaanlage über die KfW-Heizungsförderung förderfähig sein — den Einzelfall klären die offiziellen Stellen.
- Wichtigste Regel im Förderfall: Antrag zwingend vor Vertragsabschluss und Installation — nachträglich geht nichts.
- Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen für deinen Fördervorgang erstellen wir mit dir.
- Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr — verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater.
- Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf Gerät und Montage.
Details
Förderung: Kühlen nein — Heizen möglicherweise ja
Für Klimaanlagen, die primär zum Kühlen angeschafft werden, gibt es in der Regel keine BAFA- oder KfW-Förderung. Anders kann es aussehen, wenn du die Anlage als Heizung einsetzt: Eine Klimaanlage mit Heizfunktion arbeitet technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe und kann über die KfW-Heizungsförderung förderfähig sein — solche Förderfälle wickeln wir in der Praxis ab. Ob und unter welchen Voraussetzungen deine Anlage im Einzelfall gefördert wird, klären verbindlich die offiziellen Stellen (KfW, BAFA) beziehungsweise dein Energieberater — im Beratungsgespräch ordnen wir das Thema mit dir ein.
Wenn eine Förderung für dich im Raum steht: die Reihenfolge entscheidet
Der Förderantrag (inklusive der Bestätigung zum Antrag, kurz BzA) muss zwingend vor dem Vertragsabschluss beziehungsweise vor der Installation gestellt werden — eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Nach der Installation folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sprich uns deshalb so früh wie möglich an, am besten schon vor der Auftragsvergabe: Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir.
Die Details — förderfähige Geräte, Fördersätze, Boni und die einzelnen Verfahrensschritte — hängen vom Einzelfall ab; verbindliche Auskünfte dazu geben die KfW und dein Energieberater.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a EStG)
Die Montage durch einen Handwerksbetrieb kann als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, sind von der Steuer abziehbar. Der Bonus bezieht sich auf die Arbeitskosten, nicht auf den Gerätepreis. Wichtig: Das ist keine Steuerberatung — ob und in welcher Höhe der Bonus bei dir greift, klärt verbindlich dein Steuerberater.
Mehrwertsteuer
Auf Gerät und Montage fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Einen ermäßigten Steuersatz für Klimaanlagen gibt es nicht — kalkuliere also immer mit dem Bruttopreis aus deinem Angebot.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen BAFA- oder KfW-Zuschuss für eine Split-Klimaanlage? Zum Kühlen: in der Regel nein. Als Heizung eingesetzt (Luft-Luft-Wärmepumpe) kann die Anlage über die KfW-Heizungsförderung förderfähig sein — den Einzelfall klären die offiziellen Stellen. Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Installation gestellt werden — sprich uns vor der Auftragsvergabe an.
Muss der Förderantrag vor der Installation gestellt werden? Ja, zwingend — und auch vor dem Vertragsabschluss. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Sprich uns deshalb an, bevor du den Auftrag vergibst; die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir.
Was ist die BzA-ID? Die BzA ist die „Bestätigung zum Antrag": Sie wird vor der Antragstellung erstellt und gehört zwingend in die Phase vor Vertragsabschluss und Installation; die zugehörige ID begleitet deinen Fördervorgang bei der KfW. Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir; verbindliche Auskünfte zum Verfahren gibt die KfW.
Wo bekomme ich die Bestätigungsnummer nach der Installation? Nach der Installation folgt die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) — sie gehört zum Abschluss deines Fördervorgangs bei der KfW. Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir; den verbindlichen Ablauf zeigt dein Fördervorgang beziehungsweise das Portal der Förderstelle.
Warum weicht der förderfähige Betrag von meinem Angebot ab? Welche Kosten als förderfähig anerkannt werden, bestimmen die Programmregeln der Förderstelle — deshalb kann der anerkannte Betrag vom Angebots- oder Rechnungsbetrag abweichen. Verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.
Wozu brauche ich den Netzdienlichkeits-Adapter? Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen automatisiert netzdienlich betrieben werden können — zum Beispiel nach dem Standard SG Ready. Ob dein Gerät das erfüllt und was dafür nötig ist, prüfen wir für dich; verbindlich sind die Fördervoraussetzungen der Förderstelle.
Welche Daten meiner alten Heizung werden gebraucht? Welche Angaben das Förderverfahren abfragt, sagt dir das Portal der Förderstelle — halte deine Unterlagen dafür bereit. Bei den technischen Daten der neuen Anlage unterstützen wir dich.
Wie viel spare ich über den Steuerbonus konkret? Nach Paragraf 35a EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abziehbar. Das ist keine Steuerberatung — die verbindliche Berechnung für deinen Fall macht dein Steuerberater.
Kann ich Steuerbonus und Förderung für dieselbe Leistung kombinieren? Nein — die KfW-Heizungsförderung lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht mit einer steuerlichen Förderung kombinieren; das schließt den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG ausdrücklich ein. Was das für deine Steuererklärung bedeutet, klärt verbindlich dein Steuerberater.
Zählt der Gerätepreis auch für den Steuerbonus? Nein, der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG bezieht sich auf die Arbeitskosten, nicht auf Material oder Gerät. Details klärt dein Steuerberater.
Gilt für Klimaanlagen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz? Nein. Auf Gerät und Montage fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Hilft KLIVATEC bei Förderanträgen? Ja — solche Förderfälle wickeln wir in der Praxis ab: Die nötigen Bestätigungen und Unterlagen erstellen wir mit dir und ordnen dein Vorhaben im Beratungsgespräch ein. Verbindliche Auskünfte zu Förderprogrammen geben die offiziellen Stellen, und steuerliche Fragen klärt dein Steuerberater.
So geht es weiter
Willst du mit deiner Klimaanlage heizen und die Förderung nutzen? Dann melde dich unbedingt vor der Auftragsvergabe — der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Installation gestellt werden. Du willst zuerst wissen, was deine Anlage kostet und wie hoch der Arbeitskostenanteil ausfällt? Fordere ein kostenloses Angebot an — es ist in 1 bis 3 Werktagen fertig und 2 Wochen gültig:
- Telefon 02064 7788510 (Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr )
- E-Mail kontakt@klivatec.de
- Online-Anfrage unter https://www.klivatec.de/beratung
Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.